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300€ Zuschuss zur Sehhilfe.
Ohne Wartezeit!
300€ Zuschuss zur Sehhilfe.
Ohne Wartezeit!
300€ Zuschuss
Für eine neue Brille, Kontaktlinsen oder Reparaturen
11,50€ Monatsbeitrag
Keine versteckten Kosten
Alle Altersgruppen
Keine Altersbeschränkung, keine Gesundheitsfragen
Keine Wartezeit
Heute abschließen,
morgen Brille kaufen
Ich lasse meinen Vertrag dauerhaft laufen
 
 
Beitrag für 2 Jahre
(24 Monate á 11,50 €*):
-276,00 €
4% Rabatt für jährliche
Zahlweise:
11,04 €
Gesamtbeitrag innerhalb
von zwei Jahren:
-264,96 €
Anspruch auf Erstattung
für neue Sehhilfen:
300,00 €
Vorsorgeuntersuchungen Augenarzt:95,00 €
Ersparnis:130,04 €
Ich möchte den größtmöglichen Anspruch für eine einmalige Anschaffung von Sehhilfen

Beitrag für 1 Jahr Mindestlaufzeit (12 Monate á 11,50 €*):-138,00 €
4% Rabatt für jährliche Zahlweise:5,52 €
Gesamtbeitrag  innerhalb der Mindestlaufzeit:132,48 €
Anspruch auf Erstattung für neue Sehhilfen:300,00 €
Ersparnis:167,52 €
Nach zwei Kalenderjahren besteht zusätzlich Anspruch auf Behebung der Fehlsichtigkeit durch eine Operation (z.B. LASIK)! 
Beitrag für 2 Jahre
(24 Monate á 11,50 €*):
-276,00 €
Anspruch auf Erstattung für neue Sehhilfen:300,00 €
Nach zwei Kalenderjahren erneuter Anspruch auf Erstattung Sehhilfen:300,00 €
Operative Behebung von Fehlsichtigkeit:1.000 €
Ersparnis:1.324 €

Um was für ein Produkt handelt es sich?

Der Tarif Mehr Sehen ist eine ambulante Krankenzusatzversicherung der Barmenia Krankenversicherung AG.

Wie viel kostet die Versicherung?

Der Monatsbeitrag beträgt 11,50 €. Für Kinder und Jugendliche beträgt der Beitrag bis zum 21. Geburtstag 9,80 € pro Monat. Bei jährlicher Zahlweise wird ein Rabatt von 4% gewährt.

Kann ich die Versicherung auch abschließen, wenn ich privat krankenversichert bin?

Nein. Barmenia Mehr Sehen ist nur abschließbar, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.

Wann beginnt der Vertrag?

Der Versicherungsbeginn kann taggenau gewählt werden – bereits mit heutigem Beginn.

Wie und wann erhalte ich den Versicherungsschein?

Der Versicherungsschein wird Ihnen in der Regel unmittelbar nach Beantragung per Email zugesandt.

Ab wann können Leistungen erstattet werden?

Der Versicherungsschutz besteht sofort und ohne Wartezeit nach Vertragsbeginn und Erhalt des Versicherungsscheins. Bitte beachten Sie, dass nicht nur das Rechnungsdatum, sondern auch eventuelle Bestell- und Leistungsdaten erst ab diesem Zeitpunkt zählen.

Für Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit (zum Beispiel LASIK-Operationen) besteht eine Wartezeit von zwei Kalenderjahren ab Vertragsbeginn.

Leistet die Versicherung auch bei Sonnen-, Lese- oder Sportbrillen?

Ja. Entscheidend ist, dass die Brille über eine Sehstärke verfügen muss.

Leistet die Versicherung auch für Brillenreparaturen?

Ja. Sie erhalten innerhalb von zwei Kalenderjahren 100% der Kosten bis maximal 300 € erstattet. Ob Sie diese Erstattung für eine neue Brille, Kontaktlinsen, Brillenreparaturen, Kosten der Sehstärken-Bestimmung oder Zubehör sowie Pflege- und Reinigungsmittel nutzen, ist Ihnen überlassen.

Muss die Brille / Sehhilfe eine Sehstärke haben?

Ja.

Benötige ich eine Verordnung vom Augenarzt?

Nein. Es reicht die Rechnung des Optikers mit Angabe der Dioptrienwerte.

Was passiert, wenn meine neue Brille bzw. Sehhilfe weniger als 300 € kostet?

Sie haben innerhalb von zwei Kalenderjahren ein „Kontingent“ von 300 €, das erstattet wird. Sollte Ihre neue Brille beispielsweise nur 230 € kosten, so können Sie die verbleibenden 70 € für andere erstattungsfähige Leistungen verwenden.

Wann und welche Leistungen erhalte ich für LASIK Operationen?

Sie erhalten einmalig eine Erstattung von 100% bis insgesamt 1.000 € für beide Augen. Der Anspruch auf diese Leistung besteht nach 2 Jahren seit Vertragsbeginn.

Wie reiche ich Rechnungen ein?

Sie können die Rechnung bequem via Smartphone oder Tablet in der App „Meine Barmenia“ hochladen oder alternativ via Mail oder postalisch an die Barmenia übermitteln.

Bezahlt die Barmenia die Rechnung direkt an den Optiker?

Nein. Die Rechnung wird von der Barmenia auf Ihr Konto erstattet.

Wann habe ich einen erneuten Anspruch auf eine Kostenübernahme für Sehhilfen?

Ein neuer Anspruch auf eine Kostenübernahme von 100% bis 300 € entsteht nach zwei Kalenderjahren.

Beginnt ihr Vertrag beispielsweise am 10.12.2022, so haben Sie einen Anspruch auf 300 € in der Zeit vom 10.12.2022 bis 31.12.2023. Am 1.1.2024 entsteht ein erneuter Anspruch.

Achtung: Sollten Sie Ihren Anspruch bis zum 31.12.2023 nicht geltend gemacht haben, können Sie diesen ab 1.1.2024 jedoch nicht zusätzlich „mitnehmen“.

Wie lange ist die Laufzeit und wann und wie kann ich kündigen?

Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und kann zum ersten Mal ohne eine Frist zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Danach besteht eine tägliche, fristlose Kündigungsmöglichkeit.

Sie können eine Kündigung in Textform per Email, postalisch oder via Fax an die Barmenia Krankenversicherung AG senden.

Kann ich die Versicherung nach einer Kündigung jederzeit erneut abschließen?

Sollten Sie ihren Vertrag kündigen, so behält sich die Barmenia vor, einen erneuten Antrag für den gleichen Tarif („Mehr Sehen“) abzulehnen.

Warum macht die Barmenia das, wenn sie doch im Normalfall draufzahlt?

In der Tat ist das eine berechtigte Frage, da man bei sinnvoller Nutzung der Versicherung auf jeden Fall eine Ersparnis hat. Häufig ist es jedoch so, dass nicht alle Versicherten ihre Leistungen in Anspruch nehmen, sodass hier eine Mischkalkulation vorgenommen werden kann. Sollte der Tarif dauerhaft unrentabel sein, hat die Barmenia die Möglichkeit, das Geschäft für Neuabschlüsse des Tarifes einzustellen.

Wo ist der Haken?

Auch nach unzähligen Erfahrungen haben wir noch keinen gefunden. Aus diesem Grund können wir den Tarif absolut empfehlen!

Wo erhalte ich die offiziellen Vertragsbedingungen der Barmenia?

Während der Beantragung erhalten Sie alle vertragsrelevanten Informationen von der Barmenia via Mail zugeschickt. Lediglich der Versicherungsschein wird Ihnen nach der Beantragung via Mail zugesendet.

Sie können diese aber auch gerne vorab hier einsehen:

                Allgemeine Kundeninformationen

                Verbraucherinformationen

                Tarifbeschreibung

Ich habe noch Fragen: wie kann ich sehzuschuss.de erreichen?

Bei weiteren Fragen helfen wir ihnen sehr gerne auf folgenden Wegen weiter:

Jederzeit via Email an info@sehzuschuss.de

Oder telefonisch, Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr unter 0 56 73 / 50 99 844

Ich habe die Erstinformation, sowie die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen.